Hauptmenü:
Ab 1. August 2016 heißt es: Freie Routerwahl für jeden Anschluss !
Denn dann tritt die gesetzliche Neuregelung zur Routerfreiheit in Kraft.
Was das für Die bedeutet:
-
Der Anwender kann so das Endgerät seiner Wahl an jedem Anschluss einsetzen – egal ob DSL, Kabel oder Glasfaser.
-
Diese benötigt der Anwender, um mit dem eigenen Endgerät auch am Kabelanschluss vom schnellsten Heimnetz zu profitieren.
Wie Medien berichten, hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches die Störerhaftung für private WLAN-
Bisher war jeder, der ein offenes WLAN betrieben hat, als Anschlussinhaber haftbar.
Begeht ein Nutzer darüber eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit (z.B. den Download urheberrechtlich geschützten Materials), war bisher der Betreiber des WLAN-
Demnach sollen in Zukunft private und nebengewerbliche WLAN-
Dadurch können WLAN-
Allgemein überrascht dieses Gesetz, da es erstaunlich weit den Vorstellungen der Netzgemeinde entgegen kommt.
Gerade bei Themen wie Urheberrechtsverstößen scheint die Lobby-
F
Auf jeden Fall gilt: wenn man ein offenes WLAN am eigenen DSL-
Denn auch wenn man in Zukunft vielleicht nicht mehr dafür haftbar gemacht werden kann, was Fremde mit dem eigenen WLAN machen, sollte man dennoch für die eigene Datensicherheit sorgen.
Umstellung der Telefonanschlüsse der deutschen Telekom auf VoIP.
Die Deutsche Telekom stellt nach eigenen Angaben bis 2018 bundesweit alle Telefonanschlüsse auf die neue VoIP-
Gerne kümmern wir uns um Ihren Umstieg auf VoIP. Nach der Begutachtung Ihrer vorhandenen Geräte und Besprechung der Vorgehensweise übernehmen wir die Beauftragung des Anschlusses und die Installation aller Geräte bei Ihnen vor Ort. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Auch Vodafone stellt Ihre ISDN-
Nicht nur die Telekom will alle Kunden auf All-
A
Für Vodafone, deren Internet-
D
W
Sonstige Gerätschaften können an einem All-